Immobilienverkauf in Vösendorf im Bundesland Niederösterreich - öffentliche Versteigerung
Sanierungsbedürftige 2-Zimmer-Wohnung mit Küche
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101 000 EUR Schätzwert
Ortsstraße 158, 2331 Vösendorf
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Das angebotene Wohnungseigentumsobjekt befindet sich im ersten Stock eines Mehrfamilienhauses und kann über ein allgemeines Stiegenhaus erreicht werden. Die Wohnung umfasst eine Nutzfläche von 54,12 m², die sich auf ein zentralen Vorraum, ein hofseitiges Zimmer, ein straßenseitiges Zimmer sowie eine integrierte Küche und ein Bad/WC verteilt. Es besteht kein Aufzug. Die nordost- und südwestseitige Ausrichtung ermöglicht effizientes Querlüften, jedoch ist der Zustand des Objekts augenscheinlich teilweise sanierungsbedürftig. Die Beheizung erfolgt über elektrische Radiatoren und einen Warmwasserboiler.
Der geschätzte Wert der Wohnung beträgt 101.000,00 €. Die Zwangsversteigerung findet am 8. September 2025 um 09:00 Uhr statt. Es ist zu beachten, dass das geringste Gebot 100% des Schätzwertes beträgt. Zur Teilnahme an der Versteigerung ist ein amtlicher Lichtbildausweis sowie das notwendige Vadium in Höhe von 10.100,00 € erforderlich. Es wird empfohlen, das Langgutachten vor der Versteigerung einzusehen. Hinweise auf öffentliche rechtliche Lasten und eventuelle Forderungen sind zu beachten.
Wohnung
1474 m² Grundstücksfläche
54.12 m² Nutzfläche
Grundstück
Grundstück Nr.: .21, 713EZ: 84
Objektbeschreibung
Das bewertungsgegenständliche Bestandsobjekt befindet sich im 1. Stock der Stiege 2 und wird ausgehend vom Zugang im Durchgang über das allgemeine Stiegenhaus der Stiege 2 erschlossen.
Ein Aufzug ist nicht vorhanden. Ausgerichtet ist die Einheit nordost- bzw. südwestseitig. Aufgrund der Konfiguration ist ein Querlüften gut möglich. Die Beheizung und Warmwasseraufbereitung erfolgt über elektrische Radiatoren bzw. einen Warmwasserboiler. Augenscheinlich stimmt der Istzustand nicht mit dem vorliegenden Planstand überein. Ausgehend von einem zentralen Vorraum werden das hofseitige Zimmer, das Bad sowie das straßenseitige
Zimmer betreten. Die Küche ist in das angrenzende Zimmer integriert und wird über dieses erschlossen. Das Bad und WC wurde räumlich umgestaltet.Insgesamt befindet sich das Objekt in einem augenscheinlich teilweise sanierungsbedürftigen Zustand.
Werte
Amtliche Schätzung
Mindestgebot
Anzahlung
101 000 EUR
101 000 EUR
10 100 EUR
Bemerkungen
Es wird empfohlen in das Langgutachten Einsicht zu nehmen.
Besichtigungszeit
Der Verpflichtete hat Bietinteressenten die Besichtigung der Liegenschaft und ihres Zubehörs zu gestatten, wobei auch Dritte die Besichtigung zu dulden haben
(§ 176 Abs 1 EO). Die Festsetzung bestimmter Besichtigungszeiten bzw. eines Besichtigungstermins erfolgt nur über rechtzeitigem schriftlichen Antrag.
Sonstiges
Ohne Anrechnung auf das Meistbot sind zu übernehmen:
- öffentlich rechtliche Lasten
- allenfalls nicht in der Verteilungsmasse Deckung findende und durch ein Vorzugspfandrecht nach § 27 WEG 2002 besicherte Forderungen.
In Änderung der gesetzlichen Versteigerungsbedingungen wird festgelegt, dass das geringstes Gebot 100% des Schätzwertes sohin € 101.000,-- beträgt (§ 146 Abs 1 EO).
Unter dem geringsten Gebot findet ein Verkauf nicht statt.
Das Vadium beträgt: € 10.100,--
Gemäß § 179 EO ist das Vadium ausschließlich in Form von Sparbüchern zu erlegen.
Ein amtlicher Lichtbildausweis und ein Staatsbürgerschaftsnachweis gegebenenfalls ein
Firmenbuchauszug sind mitzubringen. Vertreter haben eine öffentlich beglaubigte Spezialvollmacht mitzubringen.
Im oben genannten Schätzwert ist keine Umsatzsteuer enthalten. Die verpflichtete Partei hat nicht bis spätestens 14 Tage nach Bekanntgabe des Schätzwertes dem Exekutionsgericht
mitgeteilt, dass sie auf die Steuerbefreiung des § 6 Abs 1 Z 9 lit a UStG 1994 verzichtet.
An die dinglich Berechtigten, insbesondere an die Pfandgläubiger einschließlich der Gläubiger, zu deren Gunsten eine Höchstbetragshypothek eingetragen ist, sowie bezügl...
Street View
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Haftungsausschluss
Dieser Inhalt dient lediglich zur allgemeinen Information und wird ohne Garantie hinsichtlich Genauigkeit oder Vollständigkeit bereitgestellt. Beschreibungen von Eigenschaften, Dokumenten und Abbildungen könnten ungenau sein. Es wird empfohlen, eigene Recherchen durchzuführen und bei Bedarf unabhängigen fachlichen Rat einzuholen.