Immobilienverkauf in Mödling im Bundesland Niederösterreich - öffentliche Versteigerung
Wohnhausanlage mit Tiefgarage in bester Lage
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17 600 EUR Schätzwert
Enzersdorfer Straße 19, 2340 Mödling
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Auf der angebotenen Liegenschaft befindet sich eine Wohnhausanlage, die um das Jahr 1980 errichtet wurde. Es besteht Wohnungseigentum. Die Tiefgarage ist über die Einfahrt von der Mozartgasse zugänglich und kann über den Kellerzugang der Stiege 1 erreicht werden. Die Grundstücksfläche beträgt 2.364 m², während die Nutzfläche 14,42 m² ausmacht. Der geschätzte Wert der Liegenschaft liegt bei EUR 17.600,00, welches als Mindestgebot festgelegt ist. Eine Teilnahme an der Versteigerung erfordert ein Vadium von EUR 1.760,00, das in Form eines Sparbuchs zu hinterlegen ist.
Es ist zu beachten, dass öffentlich-rechtliche Lasten sowie gegebenenfalls nicht in der Verteilungsmasse deckungsgleichende Forderungen zu übernehmen sind. Interessierte Bieter sollten alle erforderlichen Dokumente wie amtlichen Lichtbildausweis, Staatsbürgerschaftsnachweis oder Firmenbuchauszug mitbringen. Allgemeine Aufforderungen ergehen an die dinglich Berechtigten und Pfandgläubiger, ihre Rechte rechtzeitig anzumelden, um mögliche Ansprüche zu wahren. Der Versteigerungstermin ist auf den 8. September 2025 um 11:30 Uhr festgelegt.
Sonstiges
2364 m² Grundstücksfläche
14.42 m² Nutzfläche
Grundstück
Grundstück Nr.: 71/4EZ: 846
Objektbeschreibung
Auf der gegenständlichen Liegenschaft befindet sich eine Wohnhausanlage, die in den Jahren um
1980 errichtet wurde. Auf der Liegenschaft ist Wohnungseigentum begründet. Die Tiefgarage wird über eine Einfahrt von der Mozartgasse erschlossen. Über den Kellerzugang der Stiege 1 wird die Tiefgarage über einen Zugang betreten.
Werte
Amtliche Schätzung
Mindestgebot
Anzahlung
17 600 EUR
17 600 EUR
1 760 EUR
Besichtigungszeit
Besichtigungszeit: Der Verpflichtete hat Bietinteressenten die Besichtigung der Liegenschaft und ihres Zubehörs zu gestatten, wobei auch Dritte die Besichtigung zu dulden haben (§ 176 Abs 1 EO). Die Festsetzung bestimmter Besichtigungszeiten bzw. eines Besichtigungstermins erfolgt nur über rechtzeitigem schriftlichen Antrag.
Sonstiges
Ohne Anrechnung auf das Meistbot sind zu übernehmen:
• öffentlich rechtliche Lasten
• allenfalls nicht in der Verteilungsmasse Deckung findende und durch ein Vorzugspfandrecht nach § 27 WEG 2002 besicherte Forderungen.
In Änderung der gesetzlichen Versteigerungsbedingungen wird festgelegt, dass das geringstes Gebot jeweils 100% des Schätzwertes beträgt (§ 146 Abs 1 EO), sohin für
EUR 17.600,--
Unter dem geringsten Gebot findet ein Verkauf nicht statt.
Das Vadium beträgt EUR 1.760,--
Gemäß § 179 EO ist das Vadium ausschließlich in Form von Sparbüchern zu erlegen.
Ein amtlicher Lichtbildausweis und ein Staatsbürgerschaftsnachweis gegebenenfalls ein
Firmenbuchauszug sind mitzubringen. Vertreter haben eine öffentlich beglaubigte Spezialvollmacht mitzubringen.
Im oben genannten Schätzwert ist keine Umsatzsteuer enthalten. Die verpflichtete Partei hat nicht bis spätestens 14 Tage nach Bekanntgabe des Schätzwertes dem Exekutionsgericht mitgeteilt, dass sie auf die Steuerbefreiung des § 6 Abs 1 Z 9 lit a UStG 1994 verzichtet.
An die dinglich Berechtigten, insbesondere an die Pfandgläubiger einschließlich der Gläubiger, zu deren Gunsten eine Höchstbetragshypothek eingetragen ist,...
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Haftungsausschluss
Dieser Inhalt dient lediglich zur allgemeinen Information und wird ohne Garantie hinsichtlich Genauigkeit oder Vollständigkeit bereitgestellt. Beschreibungen von Eigenschaften, Dokumenten und Abbildungen könnten ungenau sein. Es wird empfohlen, eigene Recherchen durchzuführen und bei Bedarf unabhängigen fachlichen Rat einzuholen.