5. Juli 2025
Zwangsversteigerungen wecken häufig die Vorstellung wilder Bieterschlachten oder unüberschaubarer Risiken. Dabei ist das Verfahren in Österreich streng geregelt, transparent und bietet für gut vorbereitete Interessenten attraktive Möglichkeiten, Immobilien zu deutlich günstigeren Konditionen als am freien Markt zu erwerben. Dieser Leitfaden erklärt den gesamten Prozess, von der gesetzlichen Grundlage über die strategische Vorbereitung bis zur sicheren Abwicklung, und liefert praxisnahe Tipps für Käufer, Investoren und alle, die den Schritt in die Welt der Gerichtsausschreibungen wagen wollen.
Phase | Typische Dauer | Hauptaufgaben |
---|---|---|
Eröffnungsbeschluss | 0 - 1 Monat | Antrag des Gläubigers, gerichtliche Beschlagnahme der Liegenschaft |
Gutachtenerstellung | 1 - 3 Monate | Ortstermin, Wertermittlung, Veröffentlichung in der Ediktsdatei |
Bekanntmachung & Vorbereitung | 4 - 8 Wochen | Akteneinsicht, Objektbesichtigung, Finanzierungszusage, Strategie |
Versteigerungstermin | 1 Tag | Verlesung, Gebotsrunde, Zuschlag |
Zahlung & Grundbuch | 4 - 6 Wochen | Restkaufpreis, Gebühren, Eigentumseintragung |
Banken finanzieren in der Regel bis zu 80 % des Verkehrswerts. Wer frühzeitig eine schriftliche Zusage einholt, erhöht seine Handlungssicherheit erheblich.
„Eine wasserdichte Finanzierungsbestätigung ist die Eintrittskarte in den Gerichtssaal, ohne sie können Sie trotz bestem Gebot scheitern.“
# Beispielhafter Budgetplan
Verkehrswert = 300 000 €
Geringstes Gebot (50 %) = 150 000 €
Maximalgebot = 270 000 €
Sanierungsreserve = 20 000 €
Nebenkosten ≈ 5 % (Steuer + Gebühren)
Walk-away-Preis = 270 000 €
Etwa 30 Minuten vor Beginn werden Ausweis und Vadium kontrolliert. Ohne Nachweis der Sicherheitsleistung ist keine Teilnahme möglich.
Das Gericht liest das Gutachten, den Lastenstand und das geringste Gebot vor. Jetzt sollten letzte Fragen gestellt werden.
Nach dem Zuschlagsbeschluss sind Gerichts- und Steuergebühren sowie der Restkaufpreis fristgerecht zu überweisen. Bei Zahlungsverzug verfällt das Vadium.
Position | Prozentsatz / Betrag |
---|---|
Grunderwerbsteuer | 3,5 % des Zuschlagspreises |
Eintragungsgebühr Grundbuch | 1,1 % |
Gerichtliche Zuschlagsgebühr | 1,0 % - 1,5 % |
Anwalts-/Notarkosten | individuell |
Finanzierungskosten | nach Banktarif |
Jede voll geschäftsfähige Person mit gültigem Ausweis und Vadium ist zugelassen.
Unterlegene Bieter erhalten das Vadium nach dem Termin vollständig zurück.
Die Qualität reicht von sanierungsbedürftig bis neuwertig, das Gutachten liefert verlässliche Informationen.
# Eckdaten
Verkehrswert = 280 000 €
Geringstes Gebot 50 % = 140 000 €
Zuschlagspreis = 208 000 €
Nebenkosten (≈5 %) = 10 400 €
Sanierung = 15 000 €
Gesamtinvestition ≈ 233 400 €
Marktwert nach Sanierung laut Makler: 260 000 €
Ja. Innerhalb von 14 Tagen ab Veröffentlichung kann eine Stellungnahme samt Gegengutachten beim Gericht eingebracht werden.
Seit 2024 sind Internetauktionen zulässig, sofern das Gericht sie anordnet. Die Teilnahme erfolgt über ein sicheres Justizportal.
Nein. Bei Gerichtswertungen fallen keine Maklergebühren an.
Zwangsversteigerungen sind kein Buch mit sieben Siegeln. Wer das Verfahren kennt, den Verkehrswert kritisch analysiert und seine Finanzen sauber strukturiert, hat beste Chancen, hochwertige Immobilien weit unter Marktpreis zu erwerben. Transparente Regeln, ein klarer Zeitplan und die Möglichkeit, ohne Maklerprovision zu kaufen, machen die österreichische Zwangsversteigerung zu einem spannenden und lohnenden Weg, Eigentum zu sichern oder das Portfolio zu erweitern.
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