Immobilienverkauf in Graz im Bundesland Steiermark - öffentliche Versteigerung
Gepflegte 2-Zimmerwohnung mit 50 m²
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79 800 EUR Schätzwert
Purbergstraße 56, 8044 Graz
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Diese gut geschnittene Wohnung bietet Ihnen eine Nutzfläche von 50,95 m² und befindet sich auf einem Grundstück mit einer Gesamtfläche von 3.319 m². Mit einem geschätzten Wert von 79.800,00 Euro startet die Zwangsversteigerung am 13. Oktober 2025 um 10:00 Uhr mit einem Mindestgebot von lediglich 39.900,00 Euro. Eine Anzahlung von 7.980,00 Euro ist erforderlich.
Das Langgutachten, welches detaillierte Informationen zur Immobilie beinhaltet, ist im Internet abrufbar. Es wird empfohlen, vor der Teilnahme an der Auktion das Langgutachten zu studieren sowie einen Besichtigungstermin wahrzunehmen. Dieser muss jedoch mindestens drei Wochen vor dem Versteigerungstermin bei Gericht beantragt werden.
Bitte beachten Sie, dass die Besichtigung ohne Anmeldung möglich ist, jedoch zusätzliche Kosten anfallen können, wenn ein Schlosser zur Öffnung der Wohnung benötigt wird. Für weitere Informationen steht der Vertreter der betreibenden Partei, Pacher & Partner RAe GmbH, telefonisch zur Verfügung. Verpassen Sie nicht diese Gelegenheit!
Wohnung
3319 m² Grundstücksfläche
50.95 m² Nutzfläche
Änderungshistorie
Grundstück
Grundstück Nr.: 42, 111EZ: 366
Objektbeschreibung
Näheres siehe Langgutachten!
Werte
Amtliche Schätzung
Mindestgebot
Anzahlung
79 800 EUR
39 900 EUR
7 980 EUR
Bemerkungen
Es wird empfohlen, in das beim BG Graz-Ost erliegende Langgutachten (samt Beilagen) Einsicht zu nehmen und einen Besichtigungstermin wahrzunehmen.
Ohne Anrechnung auf das Meistbot sind zu übernehmen:Eintragungen zu C-LNr. 1 a und 46 a
Sonstiges
Langgutachten im Internet abrufbar. Weitere Auskünfte erteilt auch der Vertreter der betreibenden Partei Pacher & Partner RAe GmbH,Tel.: 0316/82 90 73
Es besteht die Möglichkeit, das gegenständliche Objekt zu besichtigen.
Für die Teilnahme am Besichtigungstermin ist keine Anmeldung erforderlich !
Die Besichtigung muss mindestens 3 Wochen vor dem Versteigerungstermin bei Gericht beantragt werden.
Dieses Schreiben muss enthalten,ob von Haus aus ein Schlosser beigezogen werden soll, falls die zu besichtigende Wohnung/Haus etc. am Besichtigungstermin versperrt vorgefunden wird. Wird dementsprechend bei der Besichtigung ein Schlosser beigezogen, auch wenn die Besichtigung ohne Schlosser stattfinden hätte können,so muss die antragstellende Partei die Kosten des Schlosserdienstes trotzdem bezahlen.
Wenn nur eine Besichtigung (ohne Schlosser) beantragt wird, geht der Gerichtsvollzieher , welcher die Besichtigung durchführt, nur vor Ort und besteht bei dem gegenständlichen
Objekt, welches nicht zugänglich ist, dann keine Möglichkeit der Besichtigung.
Street View
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Haftungsausschluss
Dieser Inhalt dient lediglich zur allgemeinen Information und wird ohne Garantie hinsichtlich Genauigkeit oder Vollständigkeit bereitgestellt. Beschreibungen von Eigenschaften, Dokumenten und Abbildungen könnten ungenau sein. Es wird empfohlen, eigene Recherchen durchzuführen und bei Bedarf unabhängigen fachlichen Rat einzuholen.