Immobilienverkauf in Föhrenhain im Bundesland Niederösterreich - öffentliche Versteigerung
Attraktives Einfamilienhaus mit Pool und Carport
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700 000 EUR Ausrufpreis
Johann Kincl Gasse 22, 2201 Gerasdorf
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Es handelt sich um eine attraktive Einfamilienhausliegenschaft, die auf einem großzügigen Grundstück von 657 m² errichtet wurde. Das unterkellerte, zweigeschossige Fertighaus der renommierten Firma ELK Fertighaus AG bietet eine Gesamtnutzfläche von 226,83 m², aufgeteilt in ein Kellergeschoss von 97 m², ein Erdgeschoss von 70,28 m² und ein Obergeschoss von 59,55 m². Neben dem Wohngebäude gehören zu der Liegenschaft ansprechende Außenanlagen, darunter ein Carport, ein Schwimmbecken und eine einladende Terrasse.
Das Mindestgebot für diese Immobilie liegt bei 700.000,00 €, mit einer Anzahlung von 70.000,00 €. Die Zwangsversteigerung findet am 13. Oktober 2025 um 10:30 Uhr statt. Beachten Sie bitte, dass alle dinglichen Rechte Dritter von der Versteigerung unberührt bleiben und vom Ersteher übernommen werden müssen. Eine detaillierte Fotodokumentation und Plandarstellung sind im Langgutachten beigefügt. Es gelten besondere Anforderungen für die Hinterlegung des Vadiums, wobei nur legitimierte Namenssparbücher akzeptiert werden.
Einfamilienhaus
657 m² Grundstücksfläche
226.83 m² Nutzfläche
Änderungshistorie
Grundstück
Grundstück Nr.: 2157/8EZ: 3930
Objektbeschreibung
Einfamilienhausliegenschaft mit darauf befindlichen unterkellerten, zweigeschossigen Fertigteilhaus, samt Aussenanlagen (Carport, Schwimmbecken, Terrasse)
GST-NR 2157/8 Bauf. 108m², Gärten 549m² insgesamt 657m² mit Einfamilienhaus Fertighaus der Firma ‚ELK Fertighaus AG‘ (KG 97m², EG 70,28m², OG 59,55m²) mit
Außenanlagen (Einfriedung, Pool) in 2201 Gerasdorf, Johann Kincl Gasse 22
Werte
Ausrufpreis
Mindestgebot
Anzahlung
700 000 EUR
700 000 EUR
70 000 EUR
Bemerkungen
dem Langgutachten sind Fotodokumentation und Plandarstellung angeschschlossen
Die Rechte dinglich Berechtigter bleiben von der Versteigerung unberührt. Diese Lasten sind vom Ersteher ohne Anrechnung auf das Meistbot zu übernehmen, auch wenn sie durch das Meistbot nicht gedeckt sind. Auch ein eingetragenes Wiederkaufsrecht bleibt unberührt. § 1408 ABGB gilt. Abweichungen hievon sind unzulässig.
Besichtigungszeit
Die Parteien haben die Besichtigung der Liegenschaft und ihres Zubehörs grundsätzlich zu dulden. Wird die Besichtigung verweigert, kann bis spätestens 14 Tage vor dem Versteigerungstermin ein Besichtigungstermin schriftlich beantragt werden. Ein Besichtigungstermin mit Gerichtsvollzieher kann ungeachtet dessen nur nach Maßgabe der Termine des Gerichtsvollziehers angesetzt werden.
Sonstiges
Als Vadium werden nur legitimierte Sparbücher, ab einer Einlage von € 15.000,-- nur Namenssparbücher angenommen. Namenssparbücher müssen auf den Bieter
lauten. Angebote eines Vertreters dürfen nur zugelassen werden, wenn dessen Vertretungsbefugnis durch öffentliche Urkunden oder durch öffentlich beglaubigte
Vollmacht nachgewiesen ist. Die verpflichtete Partei hat gegenüber dem Exekutionsgericht nicht mitgeteilt, dass sie auf die Steuerbefreiung gemäß § 6 Abs. 1 Z 9 lit.a UStG 1994 verzichtet.
Street View
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Haftungsausschluss
Dieser Inhalt dient lediglich zur allgemeinen Information und wird ohne Garantie hinsichtlich Genauigkeit oder Vollständigkeit bereitgestellt. Beschreibungen von Eigenschaften, Dokumenten und Abbildungen könnten ungenau sein. Es wird empfohlen, eigene Recherchen durchzuführen und bei Bedarf unabhängigen fachlichen Rat einzuholen.